Unterstützung

Förderverein

Der „Förderverein Freie Aktivschule Neuss e.V.“ ist gemeinnützig. Er wurde gegründet, um die selbstbestimmte Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu fördern. Dies wird insbesondere durch die ideelle und materielle Förderung der Freie Aktivschule Neuss umgesetzt. Zusätzlich soll der Verein durch Informationsveranstaltungen, Filmvorführungen und Vorträge das Wissen und die Erkenntnisse zum Thema selbstbestimmtes Lernen bzw. des besonderen Konzeptes der Freie Aktivschule Neuss in Neuss und Umgebung verbreiten und bekannt machen.

Der Förderverein finanziert sich ausschließlich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge sowie Fördermitglieder und lebt von ehrenamtlichem Engagement.

Unsere Satzung des Fördervereins kannst Du hier lesen.

Aktuell wirkt der Förderverein unterstützend bei der Schulgründung der Freie Aktivschule Neuss mit.
Du möchtest unsere Schulgründungsinitiative unterstützen? Dann werde Mitglied in unserem Verein.

Hier geht es zum Mitgliedsantrag.

Du kannst auch einfach per Überweisung einmalig spenden an: Förderverein Freie Aktivschule Neuss e.V., IBAN DE32 4306 0967 1334 9447 00 – ab 300 Euro gibt es eine Spendenbescheinigung, bitte melde Dich dafür bei uns.

Bei Fragen (oder der Einreichung des Mitgliedsantrags) kannst Du uns auch per E-Mail erreichen: fv@freie-aktivschule-neuss.de.

Hier findest Du alles zum Thema Datenschutz.

Die derzeitigen Vorstandsmitglieder sind:
1. Vorstand: Justine Kleier
Schriftführerin: Anna d’Alquen
Kassenwart: Kai Spitzley

Adresse:
Förderverein Freie Aktivschule Neuss e.V.
c/o Justine Kleier
Ginsterweg 1
41468 Neuss

Tel.: +49 (0) 2131 4740369
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 11 – 13 Uhr

Direktlinks

Kleinbürgschaften

250000
148500

Die Freie Aktivschule Neuss benötigt dringend Unterstützung in Form von Kleinbürgschaften!

Das Land NRW fordert eine Bürgschaft für den Elternbeitrag von 13%, um die ersten 2.5 Jahre Schulbetrieb sicherzustellen.
Diese Bürgschaft ist Voraussetzung für die Genehmigung der Schule

  • Die notwendige Bürgschaft beträgt in unserem Fall über 2.5 Jahre etwa 250.000 €.
  • Wir planen, diesen Nachweis gemeinsam mit der GLS Bank zu erbringen, die bereits über Jahrzehnte Schulgründungen begleitet. Sie wird der Bezirksregierung gegenüber die Sicherung zusagen und sich selbst mit Kleinbürgschaften absichern.

Direktlinks

Was sind eigentlich Kleinbürgschaften?

  • Bürgschaft gegenüber der GLS Bank soll zum Ausdruck bringen, dass die Bürgen
    • den Sinn & Zweck der Schule kennen und bewusst fördern wollen.
    • die Initiative kennen und ihr zutrauen, dass das Vorhaben gelingen wird.
  • GLS Kleinbürgschaften belaufen sich typischerweise auf 500 – 3.000 € pro Person.
  • Die Höhe der Bürgschaft sollte sich danach richten, ob man im eigenen Notfall den Bürgschaftsbetrag ohne existenzielle Probleme leisten kann.
  • Bürgschaften über 3.000 € sind möglich: durch Selbstauskunft und weitere Informationen zu Einkommen / Vermögen.
  • Es fallen keine Gebühren oder Zinsen für die Bürgen an.
  • Die Kleinbürgschaft ist keine Kaution und wird nicht im Voraus gezahlt.

Wie ist das Prozedere, wenn ich die FAN mit einer Kleinbürgschaft unterstützen möchte?

  • Wer kann bürgen:
    • Jeder Elternteil separat, jeder Großelternteil
    • Freunde und Verwandte, die Interesse an dem Schulprojekt haben und unterstützen wollen
    • Unternehmen
    • Ein Schulplatz ist nicht an eine Bürgschaft gebunden!
  • Die Bereitschaft für die Übernahme einer Kleinbürgschaft wird formlos per Mail an uns unter Angabe des Namens und der Höhe der Bürgschaft geschickt. Dies ist unverbindlich!
  • Wenn absehbar wird, dass eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf erteilt wird und wir die notwendige Mindesthöhe erreicht haben, werden die Kleinbürgschaftsurkunden durch die GLS-Bank zur Verfügung gestellt und müssen unterzeichnet werden. Dann laufen die Kleinbürgschaften.

Wann müssen die Bürgschaften gezahlt werden?

  • Wenn alles wie geplant läuft, muss niemand etwas zahlen und die Bürgschaften enden zum 31.12.2027.
  • Der Ausnahmefall: wenn die FAN in den ersten 2.5 Jahren im Zahlungsrückstand sein sollte, springt die Bank ein und holt sich das Geld von den Kleinbürgen, aber nur maximal bis zu ihrer Bürgschaftshöhe.
  • Laut GLS Bank passiert das sehr selten, kommt aber vor.
  • Die Bezirksregierung NRW und auch die GLS Bank prüfen unabhängig voneinander den Finanzplan der FAN als Voraussetzung für Schulgenehmigung und Bürgschaftserstellung.
  • Im Falle finanzieller Schwierigkeiten (Zahlungsrückständen):
    • FAN informiert GLS Bank & Bezirksregierung
    • GLS Bank ruft Bürgen-Versammlung ein, um Maßnahmen zu etablieren zwecks Überwindung der Schwierigkeiten
    • Sind Maßnahmen erfolglos, führt GLS Zahlung aus, damit FAN den Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann
    • GLS fordert Bürgen zur Bürgschaftseinlösung auf

Spendenmöglichkeit